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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

JETCAM GmbH, Feringastrasse 6, 85774 Unterföhring


§ 1 GÜLTIGKEIT

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche aktuellen und künftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Interessenten, Kunden und Kooperationspartner in sämtlichen Vertragsabschnitten.
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der JETCAM GmbH erfolgen auf Basis dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Interessenten bzw. Kunden erkennt JETCAM GmbH nicht an.
  3. Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen Verträgen vereinbart, denen diese AGB zugrunde liegen. Hierzu gehören beispielsweise Software-Lizenzen, kundenspezifische Installationen und Anpassungen, Schulungen sowie Update- und Wartungsverträge. Die jeweiligen Verträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§ 2 ANGEBOTE

  1. Angebote für Produkte und Leistungen der JETCAM GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Mit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) der JETCAM GmbH gelten die Bestellungen des Kunden als angenommen.
  2. JETCAM GmbH behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie technologische Weiterentwicklungen im Zuge technischer Innovationen oder veränderter Marktbedingungen vor. Grundsätzlich kann der Kunde aus Änderungen oder Abweichungen keine Rechte gegen JETCAM GmbH herleiten.

§ 3 ZAHLUNGSVERZUG

  1. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist JETCAM GmbH unbeschadet aller sonstigen Rechte berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzunehmen.
  2. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann JETCAM GmbH Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.
  3. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann JETCAM GmbH im Zusammenhang mit Software- Lizenzen bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags bzw. der offenen Posten die Herausgabe von Zeitcodes, die für die Funktion spezieller Softwareprodukte erforderlich sind, verweigern.

§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der Carbo-Soft. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Software- Versionen, die auf Datenträgern übergeben bzw. online übermittelt werden und gilt gleichermaßen für sämtliche begleitenden Produkt-Materialien.